Leistungen

Leistungen für Familiengerichte

Wir erstellen familienpsychologische Sachverständigengutachten nach den aktuellen „Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht“ (2025) ausschließlich für Gerichte.

Dabei erstellen wir für folgende Fragestellungen familienpsychologische Sachverständigengutachten:

  • Elterliche Sorge bei Trennung und Scheidung hinsichtlich des Lebensmittelpunktes und/oder des Sorgerechts
  • Umgang des Kindes mit bedeutsamen Bezugspersonen
  • Kindeswohlgefährdung
  • Erziehungsfähigkeit
  • Rückführung eines fremduntergebrachten Kindes
  • Anderweitige Fragestellungen werden gern auf Anfrage bearbeitet

Unsere Arbeitsweise

Unser sachverständiges Vorgehen beruht auf den Empfehlungen der aktuellen Fachliteratur für den Bereich der psychologischen Gutachtenerstellung im Familienrecht (Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten, 2025; Castellanos, 2024; Dettenborn & Walter, 2022; Lack & Hammesfahr, 2024; Salzgeber 2024; Salzgeber, Bretz & Bublath, 2022; Westhoff & Kluck, 2014).

Vor dem Hintergrund meist hochkomplexer Familienkonstellationen wird je nach gerichtlicher Fragestellung eine multimethodal diagnostische Vorgehensweise aus folgenden möglichen Methoden vorgenommen:

  • Psychologische Auswertung der gerichtlichen Akten
  • Ableitung psychologischer Fragen aus dem Akteninhalt und der gerichtlichen Fragestellung
  • Explorationsgespräche mit den Beteiligten
  • Psychologische Testdiagnostik mit den Beteiligten
  • Verhaltens- und Interaktionsbeobachtungen mit den Beteiligten
  • Fremdanamnestische Gespräche

Nach der Datenerhebung erfolgt die Erstellung eines familienpsychologischen Sachverständigen-gutachtens mit der Darlegung aller erhobenen Daten sowie daraus abgeleiteten psychologischen Befunde und auf Basis dessen die anschließende Beantwortung der gerichtlichen Fragestellungen. Die Erstattung des familienpsychologischen Sachverständigengutachtens kann als schriftliches Gutachten mit der Darlegung aller gesammelten Daten, als schriftliches Kurzgutachten oder in Form einer mündlichen Erstattung erfolgen.

Unsere Qualitätssicherung

Um unseren hohen Qualitätsstandard gewährleisten zu können nehmen wir regelmäßig an Fortbildungen bzw. Seminaren teil, nehmen kontinuierlich Supervision in einem Fachteam sowie Intervision mit Fachkolleginnen wahr, lassen jedes Gutachten anonymisiert Korrekturlesen und orientieren uns bei der Erstellung familienpsychologischer Sachverständigengutachten an aktueller Fachliteratur sowie an wissenschaftlichen Studien.

Innerhalb unseres Begutachtungsprozesses ist uns insbesondere eine Neutralität, Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Umgang mit allen Beteiligten wichtig. Dabei nehmen wir eine entscheidungsorientierte Diagnostik vor, welche leitfadenbasiert und audio- sowie videogestützt ist.