Kooperationen

Kooperationen für Einsteiger

Wir bieten an, interessierte Psychologinnen/Psychologen in den Fachbereich der Erstellung familienpsychologischer Sachverständigengutachten einzuarbeiten.

Dabei begleiten wir Kolleginnen und Kollegen ab der Auftragsannahme bis hin zur Fertigstellung des familienpsychologischen Sachverständigengutachtens und der Vorbereitung des gerichtlichen Anhörungstermins. Dafür setzen wir einen Master- oder Diplomabschluss (M.Sc. Psych. oder Dipl.-Psych.) voraus.

Für die Zusammenarbeit wird über den Zeitraum der Kooperation ein Kooperationsvertrag geschlossen. Bei bestehendem Interesse, treten Sie gern mit uns in Verbindung.

Kooperationen für erfahrene Sachverständige

Wir bieten erfahrenen Sachverständigen die Möglichkeit an, mit uns in einem Team zusammenzuarbeiten. Dabei legen wir Wert auf eine aktuelle wissenschaftliche Arbeitsweise, einen regelmäßigen fachlichen Austausch und kontinuierliche Fortbildungen, gemäß unserer Qualitätsstandards.

Voraussetzung für eine Zusammenarbeit ist entweder ein universitärer Abschluss in Rechtspsychologie oder eine abgeschlossene/begonnene Weiterbildung zur/zum Fachpsychologin/Fachpsychologen für Rechtspsychologie BDP/DGPs. Für die Zusammenarbeit wird ein Kooperationsvertrag geschlossen. Bei bestehendem Interesse, treten Sie gern mit uns in Verbindung.

Praktikum

Für Masterstudentinnen/Masterstudenten oder Masterabsolventinnen/Masterabsolventen bieten wir die Möglichkeit bei uns ein Praktikum zu absolvieren, um einen Eindruck von dem Tätigkeitsfeld einer psychologischen Sachverständigentätigkeit im Familienrecht zu erlangen. Bei bestehendem Interesse, treten Sie gern mit uns in Verbindung.